Wie verwenden wir Ihre Daten?
Alle müssen sich an die Regeln halten und Doping im Fussball die rote Karte zeigen.
Wir nutzen Ihre Daten für die Durchführung von Dopingkontrollen bei und ausserhalb von Wettbewerben. Anhand der Daten, die wir von Ihnen über das Antragsformular für eine medizinische Ausnahmegenehmigung (MAG) erhalten, beurteilen wir insbesondere, ob der Internationale Standard für medizinische Ausnahmegenehmigungen und die MAG-Bestimmungen der FIFA eingehalten werden. Ihre Daten dürfen in Zusammenarbeit mit Anti-Doping-Organisationen (ADO) auch zur Untersuchung angeblicher Verstösse gegen Anti-Doping-Bestimmungen genutzt werden, wenn auf der Grundlage Ihrer Probe(n) oder Ihres biologischen Spielerpasses ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis oder ein auffälliges Ergebnis vorliegt.
Woher stammen Ihre Daten?
Ihre Daten stammen direkt von Ihnen oder Ihrem Arzt/Ihren Ärzten über das MAG-Antragsformular.
Welche Daten erfassen wir?
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Name
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Geburtsdatum
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Kontaktangaben
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Geschlecht
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Mitgliedsverband
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Fussballsparte(n)
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Status (Amateur-/Berufsspieler)
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medizinische Diagnose
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verschriebene Medikamente
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medizinische Behandlung, die für Ihren Antrag massgebend ist
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medizinische Informationen und Unterlagen zum Beleg
Wie lange speichern wir Ihre Daten?
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Entscheide zur Bewilligung oder Ablehnung einer MAG werden während zehn Jahren aufbewahrt.
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MAG-Antragsformulare sowie weitere medizinische Informationen werden zwölf Monate über den Ablauf der betreffenden MAG hinaus aufbewahrt.
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Unvollständige MAG-Anträge werden während zwölf Monaten aufbewahrt.
An wen übermitteln wir Ihre Daten?
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MAG-Beratungsgremium
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ADO
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befugtes Personal der Welt-Anti-Doping-Agentur
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Mitglieder der MAG-Kommissionen der zustädingen ADO sowie der WADA
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andere unabhängige, medizinische, wissenschaftliche oder rechtliche Experten
In welchem Teil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist dies geregelt?
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Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)
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Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag)
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Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung)
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Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Öffentliches Interesse)
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Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigte Interessen)